Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung | 9. - 11.5.2025 | Filderstadt |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5 V-Anträge |
Antragsteller*in: | Daniel Stefan Christmann (KV Ludwigsburg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.05.2025, 18:23 |
A13: Istanbul-Konvention umsetzen: Täter*innenarbeit in Baden-Württemberg sicher finanzieren und strukturell verankern
Antragstext
Die Grüne Jugend Baden-Württemberg fordert die Landesregierung und die Grüne
Landtagsfraktion auf, ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
konsequent nachzukommen. Wir fordern insbesondere:
Eine sichere, öffentliche Finanzierung von Täter*innenarbeit gemäß Artikel
8 der Istanbul-Konvention. Dafür sollen jährlich 8 Millionen € zur
Verfügung gestellt werden.
Den landesweiten Ausbau und die strukturelle Stärkung
zivilgesellschaftlich getragener Täter*innenarbeit im Sinne von Artikel 16
der Konvention.
Eine verbindliche, ressortübergreifende Zusammenarbeit der Ministerien für
Inneres, Justiz und Soziales zur Umsetzung und Koordination dieser
Maßnahmen.
Die Erweiterung des Aufgabenbereichs des*der Opferschutzbeauftragten des
Landes, sodass auch präventive Täter*innenarbeit als Bestandteil
ganzheitlicher Gewaltprävention berücksichtigt wird.
Erhalt und Sicherung der Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaft Täter-
Opfer Ausgleich
Feste Zuständigkeit bei dem Thema Täter*innenarbeit in der
Landtagsfraktion
Begründung
Die Istanbul-Konvention verpflichtet ihre Vertragsstaaten in Artikel 8 dazu, „ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen“ zur Verfügung zu stellen, um Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt umzusetzen. In Artikel 16 wird explizit die Entwicklung und Förderung von Programmen zur Verhaltensänderung von Täter*innen gefordert – mit dem Ziel, Gewalt zu verhindern, Rückfälle zu minimieren und den Schutz von Betroffenen langfristig zu sichern.
In Baden-Württemberg wird ein großer Teil dieser wichtigen Arbeit zivilgesellschaftlich geleistet – oft unter prekären Bedingungen und ohne verlässliche Finanzierung oder strukturelle Einbindung. Das ist nicht nur unfair gegenüber den engagierten Fachkräften, sondern auch eine verpasste Chance für effektive Gewaltprävention.
Täter*innenarbeit trägt dazu bei, Verantwortung zu übernehmen, Reflexionsprozesse anzustoßen und gewaltvolle Verhaltensmuster zu durchbrechen. Damit ist sie ein essenzieller Bestandteil einer feministischen, ganzheitlichen Gewaltprävention, und dies immer in enger Abstimmung mit dem Schutz und den Bedürfnissen von Betroffenen.
Momentan haben wir leider die Situation, dass sich niemand auf politischer Seite bei diesem Thema verantwortlich fühlt. Justiz, Innen und Sozialministerium weisen bisher die Verantwortung von sich. Auch der Opferschutzbeauftragte der Landesregierung sieht sich nicht bei diesem Thema in der Verantwortung, obwohl es explizit darum geht, weitere Opfer zu verhindern. Das bremst die Täter*innenarbeit bei uns im Land aus. Doch auch bei uns in der Fraktion ist Opferschutz, und damit Täter*innenarbeit als Thema nicht zugewiesen. Damit werden wir unserem Anspruch als feministische Partei nicht gerecht!
Damit Täter*innenarbeit im ganzen Land ihre wertvolle Wirkung entfalten kann, ist es wichtig, sie weiter auszubauen. Dies scheitert momentan vor allem an drei Punkten:
Erstens ist die Täter*innenarbeit bei uns im Land stark unterfinanziert. Egal ob qualifiziertes Personal, Räumlichkeiten oder Infomaterialien, alles kostet Geld. Und daran fehlt es gerade vielen zivilgesellschaftlich Organisationen.
Zweitens fehlt es gerade an qualifizierten Personal. In Zukunft sollte es in jedem Landkreis ein Angebot geben. Aber dafür müssen wir deutlich mehr Fachkräfte ausbilden.
Drittens ist das Thema Täter*innenarbeit noch zu unbekannt. Nur wer sie kennt, kann sie auch in Anspruch nehmen. Es braucht deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema.
Denn nur so kann die Istanbul-Konvention glaubwürdig und wirksam umgesetzt werden.
Unterstützer*innen
- Moritz Halbeisen
- Jiska Dannenberger
- Miriam Kovacevic
- Leon Klotzbach
- Nils Löffler