| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung | 17. - 19.04.2026 | Heidelberg |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungsanträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Maurits Freudenmann |
| Beschlossen am: | 18.04.2026 |
| Eingereicht: | 01.04.2026, 18:06 |
Aufwandsentschädgigung für Mitglieder des GLV
Beschlusstext
Die Landesmitgliederversammlung (LMV) möge beschließen nach § 7 Abs. 9 folgenden
neugefassten Abs. 10 zu ergänzen und § 7 Abs. 12 zu streichen.
[...]
9. Der Landesvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und Referent*innen
berufen. Zwei Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes vertreten den
Landesverband gem. § 26 BGB nach außen.
10. Die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes können für ihre
Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten, sofern dies die finanzielle Lage
zulässt. Die maximale Vergütung orientiert sich an der jeweils gültigen Regelung
für geringfügige Beschäftigung. Zuständig für den Abschluss, die Änderungen und
die Beendigung des Vertrages ist die Landesmitgliederversammlung (LMV).
11. Landesvorstandssitzungen beinhalten einen mitgliederöffentlichen Teil, an
dem jedes Mitglied teilnehmen darf. Das Sitzungsprotokoll der
Landesvorstandssitzung kann von einem Mitglied angefordert werden.
12. Die Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße
Kassenführung und die finanzielle Abrechnung.
streichen:
12. Ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND
schließt die Mitgliedschaft im Landesvorstand aus.
[...]
Einfache Sprache
Änderung der Satzung. Mitglieder des GLV können einen Aufwandsentschädigung
erhalten.
Begründung
Die Arbeit im geschäftsführenden Landesvorstand geht in Umfang, Verantwortung und zeitlicher Bindung deutlich über das hinaus, was realistisch als ehrenamtliches Engagement geleistet werden kann. Die kontinuierliche Wahrnehmung organisatorischer, strategischer und administrativer Aufgaben erfordert eine verlässliche und dauerhafte Verfügbarkeit, die sich über den gesamten Wochenverlauf erstreckt und nicht auf einzelne Termine oder punktuelle Tätigkeiten beschränkt.
Der zeitliche Aufwand ist so hoch, dass eine parallele Berufstätigkeit neben Studium und Vorstandsarbeit faktisch nicht möglich ist. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die betroffenen Personen, da sie auf reguläres Erwerbseinkommen verzichten müssen, um die notwendige Arbeit für den Verband leisten zu können. Ohne eine Aufwandsentschädigung entsteht damit eine soziale Hürde, die engagierte und qualifizierte Mitglieder von der Übernahme dieser Verantwortung ausschließt.
Eine Aufwandsentschädigung stellt keine Vergütung im klassischen Sinne dar, sondern dient dem Ausgleich des erheblichen zeitlichen Einsatzes sowie der damit verbundenen finanziellen Nachteile. Sie ermöglicht es den Vorstandsmitgliedern, ihre Aufgaben zuverlässig, konzentriert und mit der notwendigen Professionalität auszuüben, ohne permanent unter existenziellem oder zeitlichem Druck zu stehen.
Darüber hinaus trägt eine Aufwandsentschädigung zur Kontinuität und Stabilität der Vorstandsarbeit bei. Sie schafft planbare Rahmenbedingungen, erhöht die Verbindlichkeit der übernommenen Aufgaben und stärkt die Handlungsfähigkeit des Landesverbandes insgesamt. Langfristig profitiert davon die gesamte Organisation, da Projekte nachhaltiger umgesetzt, Strukturen verlässlicher gepflegt und politische sowie organisatorische Ziele konsequenter verfolgt werden können.
Aus diesen Gründen ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den geschäftsführenden Landesvorstand sachlich gerechtfertigt, organisatorisch sinnvoll und im Interesse eines funktionsfähigen und zukunftsfähigen Verbandes.
