| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung | 17. - 19.04.2026 | Heidelberg |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungsanträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg (Beschluss vom 15.03.2026) |
| Beschlossen am: | 18.04.2026 |
| Eingereicht: | 01.04.2026, 18:18 |
Eintreten der Satzungsänderungen
Beschlusstext
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
[...]
5. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds erfolgt
eine Abstimmung geheim. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen,
gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
6. Die Satzung kann von der LMV nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen, geändert
oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Tagesordnung der LMV fristgerecht
angekündigt wurde.
7. Die Satzung, Geschäftsordnungen und Statuten treten zwei Wochen nach Ende der
Sitzung in Kraft, auf der sie beschlossen oder geändert werden.
Geschäftsordnungen können eine abweichende Regelung für ihre eigene Änderung
vorsehen.
8. Über die Sitzungen aller Organe ist ein Protokoll anzufertigen, das den
Mitgliedern auf Wunsch zugänglich zu machen ist.
[...]
Einfache Sprache
Die Regeln, Ordnungen und Statuten gelten zwei Wochen nach der Sitzung, in der
sie beschlossen oder geändert wurden.
Für Geschäftsordnungen kann es eine andere Regel geben. Sie dürfen selbst
festlegen, wann Änderungen bei ihnen gelten.
Begründung
Bisher gab es keine klare Regel dazu, ab wann die Satzungsänderungen gelten. Das kann zu Unsicherheit führen. Mit der neuen Festlegung ist eindeutig geregelt, wann Änderungen in Kraft treten.
