| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung | 17. - 19.04.2026 | Heidelberg |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7 V-Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Selina Feihl |
| Beschlossen am: | 19.04.2026 |
| Eingereicht: | 16.04.2026, 12:47 |
Bildbasierte sexualisierte Gewalt systematisch bekämpfen!
Beschlusstext
Patriarchale Gewalt zeigt sich in allen gesellschaftlichen Strukturen, auch im
digitalen Raum. Besonders der Fall von Collien Fernandes macht eines sehr
deutlich: Digitale Gewalt ist ein strukturelles Problem. Sie ist kein
Einzelfall, sondern ein Symptom eines patriarchalen Systems, das Täter schützt
und Betroffene im Stich lässt. Über 90% der DeepFakes sind pornographischen,
nicht einvernehmlichen Inhalts. 99 % der Betroffenen sind FINTA*-Personen, die
zum Objekt sexueller Gewaltausübung werden.
„Undress her“- mehr Anweisungen braucht ein KI-Chatbot nicht um Frauen digital
auszuziehen und produziert so in wenigen Tagen Millionen nicht einvernehmliche
Nacktbilder. Eine Anweisung, die patriarchale Machtausübung online auf
Knopfdruck skaliert und das mit weitreichenden Folgen. Die Betroffenen trifft
diese digitale Gewalt im höchstpersönlichen Bereich. Psychische Traumatisierung,
sozialer Rückzug, Berufsschäden und der Verlust der Möglichkeit, am digitalen
und politischen Leben teilzuhaben, sind die Folge.
FINTA*-Personen, die am öffentlichen Diskurs teilhaben, wie Aktivist*innen,
Politiker*innen oder Schauspieler*innen, sind von dieser digitalen Machtausübung
im großen Maße betroffen. Eine Methode patriarchaler Gewalt mit weitreichenden
Folgen. FINTA*-Personen ziehen sich aus dem öffentlichen Diskurs zurück, oder
nehmen aus der Angst, Opfer dieser digitalen Gewalt zu werden, gar nicht erst
teil. Wird gegen diese Gewalt nicht konsequent politisch vorgegangen, werden
FINTA*-Personen aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen. Denn jede
gesellschaftlich relevante Debatte wird mittlerweile zu einem großen Teil online
geführt. Wer dort nicht sicher sein kann, wer sich zurückziehen muss, wer
schweigt, weil Sichtbarkeit Gefahr bedeutet, wird aus dem demokratischen Diskurs
ausgeschlossen.
Ein erzwungenes Schweigen, das zum Entzug der Meinungsfreiheit und politischer
Teilhabe führt. Eine Gesellschaft, die das hinnimmt, akzeptiert eine Demokratie,
in der bestimmte Stimmen systematisch zum Schweigen gebracht werden.
Das deutsche Recht ist bisher nicht auf diese Form der Gewalt vorbereitet. Der
dem Bundestag vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/1383)
stellt mit einem neuen § 201b StGB die Verbreitung von Deepfakes unter Strafe.
Das ist allerdings längst nicht ausreichend. Bereits die Erstellung eines
solchen Inhalts verletzt die Intimsphäre und sexuelle Selbstbestimmung der
betroffenen Personen, unabhängig davon, ob das Material je verbreitet wird.
Länder wie Australien, Südkorea und die Niederlande haben die Herstellung
bereits eigenständig unter Strafe gestellt.
Der mutige Schritt von Collien Fernandes, sich bereits seit 2024 (!) öffentlich
zu äußern, zeigt eins: Politisches Handeln ist längst überfällig! Sexualisierte
Gewalt in Form von Deepfakes ist ein systemisches Werkzeug des Patriarchats, das
FINTA*- Personen aus dem öffentlichen Diskurs drängt. Es braucht keine
Betroffenheitsgesten, sondern konkrete Maßnahmen. Die Scham muss endlich die
Seite wechseln!
Daher fordern wir als Grüne Jugend Baden-Württemberg: Strafrechtliche
Schutzlücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt (Image-Based Sexual Abuse,
IBSA), insbesondere bei nicht einvernehmlichen pornografischen Deepfakes,
konsequent zu schließen. Gleichzeitig fordern wir konkrete Maßnahmen zur
Prävention, Strafverfolgung und Beratung:
1. Die eigenständige Strafbarkeit der Herstellung nicht einvernehmlicher
pornografischer Deepfakes, unabhängig von einer späteren Verbreitung, nach dem
Vorbild von Australien, Südkorea und den Niederlanden.
2. Nachschärfung des laufenden Gesetzgebungsverfahrens: Der Bundesratsentwurf
muss so geändert werden, dass pornografische Deepfakes als eigenständige
Fallgruppe mit spezifischem Unrechtsgehalt erfasst werden, getrennt von nicht-
sexualisierten Deepfakes.
3. Einführung eines Gewaltschutzgesetzes für den digitalen Raum, das digitale
Gewalttaten umfasst und Lücken in der Strafverfolgung schließt.
4. Der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ muss im Strafrecht verankert werden.
5. Vollständige und wirksame Umsetzung der internationalen Verpflichtungen aus
der Istanbul-Konvention.
6. Stärkung zivilrechtlicher Ansprüche: Betroffene müssen einen einfachen,
kostenfreien Rechtsweg erhalten, um Löschung, Schadensersatz und Unterlassung
durchsetzen zu können.
7. Schnelles Löschrecht und effektive Plattformhaftung: Plattformbetreiber
müssen verpflichtet werden, gemeldete IBSA-Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu
entfernen. Das Meldeverfahren muss niedrigschwellig, mehrsprachig und
barrierefrei sein. Bestehende Instrumente wie der Digital Services Act (DSA)
müssen auf nationaler Ebene konsequenter durchgesetzt werden.
8. Niedrigschwellige Anlaufstellen: Das Land soll eine zentrale, kostenlose
Online-Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt einrichten, erreichbar
rund um die Uhr, anonym und in mehreren Sprachen.
9. Spezialisierte Ermittlungseinheit beim LKA BW: Das Landeskriminalamt soll
eine Einheit aufbauen, die auf digitale Gewalt gegen Frauen und queere Personen
spezialisiert ist, mit entsprechend geschultem Personal und technischen
Ressourcen.
10. Investitionen in Präventionsmaßnahmen durch Bildungsarbeit und
Sensibilisierungprogramme, sowie die Fortbildung für Beratungsstellen im Umgang
mit digitaler Gewalt.
Einfache Sprache
Digitale sexualisierte Gewalt ist ein großes Problem. Mit KI-Chatbots verbreitet
sie sich immer mehr.
Betroffene leiden psychisch, ziehen sich zurück und haben Nachteile im Beruf.
Viele trauen sich nicht mehr, ihre Meinung öffentlich zu sagen. Das ist
gefährlich für die Demokratie. Denn wichtige Diskussionen finden heute oft
online statt. Wer dort nicht sicher ist, kann nicht gleichberechtigt teilnehmen.
Das aktuelle Recht schützt Betroffene nicht ausreichend. Ein Gesetz soll zwar
die Verbreitung von Deepfakes bestrafen. Aber auch die Herstellung solcher
Inhalte ist bereits Gewalt und muss strafbar sein.
Darum fordern wir:
Die Herstellung von nicht einvernehmlichen pornografischen Deepfakes muss
strafbar sein.
Gesetze müssen verbessert werden, um digitale sexualisierte Gewalt klar zu
erfassen.
Es braucht ein eigenes Gesetz gegen digitale Gewalt.
Betroffene müssen leichter Hilfe, Beratung und rechtliche Unterstützung
bekommen.
Plattformen müssen solche Inhalte schnell löschen.
Polizei und Behörden müssen besser geschult und spezialisiert werden.
Prävention und Aufklärung müssen gestärkt werden.
Digitale Gewalt ist kein Randproblem. Sie schränkt die Freiheit und Teilhabe von
FINTA*-Personen ein.
Begründung
Erfolgt mündlich.
