| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung | 17. - 19.04.2026 | Heidelberg |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7 V-Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Maurits Freudenmann |
| Beschlossen am: | 19.04.2026 |
| Eingereicht: | 01.04.2026, 18:20 |
Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstands
Beschlusstext
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Die 4 Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstands der Grünen-Jugend Baden-
Württemberg erhalten jeweils eine monatliche Vergütung in Höhe von 350 € brutto
bis zum Ende der Amtszeit, die auf der nächsten Mitgliederversammlung am
07.11.2026 endet. Die Vergütung umfasst die satzungsgemäßen Aufgaben des
Landesvorstands.
Die LMV beauftragt den geschäftsführenden Landesvorstand zum Vertragsabschluss
und befreit diesen von der Einschränkung des § 181 BGB für dieses Geschäft.
Einfache Sprache
Antrag auf Entschädigung des geschäftsführenden Landesvorstands der Grünen-
Jugend BW.
Begründung
Die Arbeit im geschäftsführenden Landesvorstand geht in Umfang, Verantwortung und zeitlicher Bindung deutlich über das hinaus, was in der Regel als ehrenamtliches Engagement geleistet werden kann. Die kontinuierliche Wahrnehmung organisatorischer, strategischer und administrativer Aufgaben erfordert eine verlässliche und dauerhafte Verfügbarkeit, die sich über den gesamten Wochenverlauf erstreckt und nicht auf einzelne Termine oder punktuelle Tätigkeiten beschränkt.
Der zeitliche Aufwand ist so hoch, dass eine parallele Berufstätigkeit neben Studium und Vorstandsarbeit faktisch nicht möglich ist. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die betroffenen Personen, da sie auf reguläres Erwerbseinkommen verzichten müssen, um die notwendige Arbeit für den Verband leisten zu können. Ohne eine Aufwandsentschädigung entsteht damit eine soziale Hürde, die engagierte und qualifizierte Mitglieder von der Übernahme dieser Verantwortung ausschließt.
Eine Aufwandsentschädigung stellt keine Vergütung im klassischen Sinne dar, sondern dient dem Ausgleich des erheblichen zeitlichen Einsatzes sowie der damit verbundenen finanziellen Nachteile. Sie ermöglicht es den Vorstandsmitgliedern, ihre Aufgaben zuverlässig, konzentriert und mit der notwendigen Professionalität auszuüben, ohne permanent unter existenziellem oder zeitlichem Druck zu stehen.
Darüber hinaus trägt eine Aufwandsentschädigung zur Kontinuität und Stabilität der Vorstandsarbeit bei. Sie schafft planbare Rahmenbedingungen, erhöht die Verbindlichkeit der übernommenen Aufgaben und stärkt die Handlungsfähigkeit des Landesverbandes insgesamt. Langfristig profitiert davon die gesamte Organisation, da Projekte nachhaltiger umgesetzt, Strukturen verlässlicher gepflegt und politische sowie organisatorische Ziele konsequenter verfolgt werden können.
Aus diesen Gründen ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den geschäftsführenden Landesvorstand sachlich gerechtfertigt, organisatorisch sinnvoll und im Interesse eines funktionsfähigen und zukunftsfähigen Verbandes.
