Ein Großteil der Hilfsorgas (die oben genannten) haben im Einsatzfall immer noch keine rechtliche Grundlage ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Das geht nur, wenn die Firma oder die Chefin dafür offen genug ist. Zusätzlich dazu ist die rechtliche Gleichstellung der Hilfsorgas ein symbolisches Zeichen - denn wir benötigen all diese Organisationen und all ihre ehrenamtlichen Helfer*innen.
Antrag: | 9. Krisensicherheit garantieren |
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Antragsteller*in: | Fynn Rubehn |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 22.04.2025, 20:05 |