Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung | 9. - 11.5.2025 | Filderstadt |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Mehr Mut zur Jugend - Politik nur mit uns! |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.3.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.03.2025, 10:50 |
A9: 8. Queerfeminismus umsetzen – Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen
Antragstext
Gerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen unserer Generation – unabhängig von
Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Wer Gleichstellung
ernst meint, muss auch handeln! Die Gleichstellungsstrategie des Landes Baden-
Württemberg darf keine leere Hülle sein, sondern muss mit verbindlichen
Maßnahmen unterlegt werden, die die Existenzsicherung und den Schutz von Frauen,
intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans- und agender Personen auf allen
Ebenen garantieren. Ebenfalls soll wie in Berlin der 8. März als Feministischer
Kampftag ein Feiertag werden.
Das Land Baden-Württemberg muss sich klar zur Umsetzung der ILO-Konvention Nr.
190 zum Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz bekennen und hier auf
Bundesebene mit gutem Beispiel vorangehen. Das Land muss sich auch in
Einrichtungen von Religionsgemeinschaften für grundlegende Arbeitsrechte
einsetzen: Das Streikrecht und der Schutz vor Diskriminierung – etwa aufgrund
von sexueller Orientierung – dürfen nicht länger durch kirchliches Arbeitsrecht
eingeschränkt werden.
Beratungs- und Betreuungsangebote zu sexualisierter Gewalt, Hate Speech und
Schwangerschaftsabbrüchen müssen flächendeckend ausgebaut und konsequent an die
Anforderungen des digitalen Raums angepasst werden. Antidiskriminierungsstellen
müssen verpflichtend auch für trans-, inter- und nicht-binäre Themen zuständig
sein und entsprechend personell und fachlich ausgestattet werden. Für trans
Personen braucht es leicht zugängliche, barrierefreie Informationen zu
medizinischer Versorgung – insbesondere zu Hormonbehandlungen – sowie einen
bedarfsgerechten Ausbau entsprechender ärztlicher Angebote im ganzen Land. Das
Land soll sich außerdem für geschlechtssensible medizinische Versorgung und
verpflichtende Fortbildungen für medizinisches Fachpersonal einsetzen, um
Diskriminierung im Gesundheitswesen abzubauen.
Pflegekräfte, Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr müssen verpflichtend im
Erkennen und Umgang mit häuslicher sowie sexualisierter Gewalt geschult werden.
Die geschlechtsspezifische Schmerzbehandlung – der sogenannte Gender Pain Gap –
muss in Ausbildung und Praxis systematisch berücksichtigt werden, um
strukturelle Benachteiligung in der Gesundheitsversorgung zu beenden.
Gleichzeitig braucht es verstärkte Angebote der mobilen Jugendarbeit im ganzen
Land, die insbesondere jungen Frauen und queeren Jugendlichen verlässliche
Ansprechpartner*innen, gestaltbare Räume und kurzfristig verfügbare Not- und
Wohnangebote bereitstellt.
Gleichstellung muss sichtbar und praktisch erlebbar sein – durch flächendeckende
Kinderbetreuung auch in männerdominierten Bereichen wie der Feuerwehr, durch
sichtbare weibliche und queere Vorbilder auf Informationsmaterialien des Landes
sowie durch die Förderung und den Ausbau von Sport- und Freizeitangeboten für
trans, inter und nicht-binäre Menschen. Öffentliche Einrichtungen im Land sollen
verpflichtend mit kostenlosen Periodenprodukten ausgestattet werden.
Verhütungsmittel sollen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sicherheit im öffentlichen Raum darf nicht länger an der Lebensrealität von
queeren Menschen vorbei geplant werden. Kommunen und Landkreise sollen
landesweit ein Raster zur Erhebung des subjektiven Sicherheitsempfindens
erhalten, um gezielt Maßnahmen wie bessere Beleuchtung, sichere Aufenthaltsorte
und gleichberechtigte Mobilität umzusetzen. Gleichzeitig sind queerfeindliche
Übergriffe ernst zu nehmen – es braucht landesseitige Präventionsarbeit und den
Ausbau von Schutzräumen. Der Gewaltschutz ist dabei immer stark auf Frauen
fokussiert, während andere Gruppen, darunter Kinder, queere Menschen und
Menschen mit Behinderung, oft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Frauen-
und Kinderschutzhäuser müssen barrierefrei gestaltet und für alle
Schutzbedürftigen geöffnet werden. Es braucht außerdem spezifische
Beratungsstellen für Männer, die von Gewalt betroffen sind. Spezialisierte
Angebote für geflüchtete und migrantisierte Personen sind notwendig, z. B.
mehrsprachige Beratungen.
Die langfristige Finanzierung von Schutzhäusern muss sichergestellt werden.
Gewalt gegen Frauen muss als zentrales Sicherheitsproblem anerkannt werden.
Baden-Württemberg sollte zudem das bewährte Wiener Modell für Gewaltschutz
übernehmen, bei dem Frauenhäuser, Polizei und Täterarbeit eng zusammenarbeiten.