Als demokratische Partei haben wir die Aufgabe den Schutz unserer Verfassung und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu sichern.
Dazu gehört auch die Verteidigungsfähigkeit zu garantieren und die notwendigen Einschränkungen die mit einem Verteidigungsfall einhergehen zu ermöglichen. Hierzu gehört auch eine bereits gesetzlich geltende Dienstpflicht, bei der aber notwendiger Weise es weiterhin möglich sein muss den Dienst an der Waffe zu verweigern und anderweitig zu leisten.
